D2C

AGB

Die AGBs für das LED Board Bielefeld finden sie hier.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Zweckorientiert. Werbeagentur (Schlinkheider, Schlinkheider GbR)

Diese allgemeinen Geschäfts- und Leistungsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen „Zweckorientiert. Werbeagentur“ nachfolgend „Werbeagentur“ und dem Vertragspartner nachfolgend „Kunden“ genannt. Der Kunde beauftragt die Werbeagentur zur Ausführung eines Auftrags.

 

1. Vertragsgegenstand/ Vertragsbestandteile und Vertragsänderungen

 

1.1 Ein Vertrag zwischen Werbeagentur und Kunde kommt durch die Unterschrift des Kunden und die anschließende schriftliche Bestätigung der Werbeagentur zustande. Weitere Vereinbarungen und/oder Änderungen und/oder Ergänzungen und/oder Nebenabreden müssen schriftlich erfolgen und durch die Werbeagentur bestätigt werden, um wirksam zu werden. (Ausnahme ist „4.2“) Entstehen dadurch weitere Kosten, hat diese der Kunde zu tragen. Auch bei nachfolgenden Aufträgen gelten diese AGBs auch ohne einen erneuten Hinweis.

 

1.2 Der Kunde beauftragt die Werbeagentur Dienstleistungen aus folgenden Bereichen zu erbringen:

– alle Dienstleistungen einer klassischen Full Service Werbeagentur (Logoentwicklung, Printmedien, Corporate Design/ Corporate Identity, Außenwerbung)

– Marketingberatung als Marketingagentur (Konzeptberatungen und Strategien)

– Beratung für Existenzgründer

– Leistungen einer Internetagentur (Suchmaschinenoptimierung)

– Social Media Marketing

– Motion Design

– Schnitt- und Tontechnik

– Sound Design

– Erstellung von Imagefilmen und Videoaufnahmen

– Fotoshootings von Kunden, Gebäuden und Produkten

und allen weiteren Leistungen, die auf der Internetseite und in schriftlichen Angeboten deklariert werden. Eine konkrete Beschreibung der zu erbringenden Leistungen lässt sich dem schriftlichen Angebot, weiteren Beratungsgesprächen und ergänzenden Unterlagen entnehmen.

 

1.3 Bei höherer Gewalt (Internetausfälle, Stromausfälle usw.) verlängern sich festgehaltene Termine um die Dauer der Ereignisse und eine Angemessene Zeit zur Wiederaufnahme. Auch Deadlines und Ereignisse unterliegen dieser Klausel. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden an die Werbeagentur resultiert dadurch nicht.

 

2.Nutzungsrechte und Urheberrechte

 

2.1 Alle Leistungen die während der Erfüllung des Auftrags angefertigt werden, sind als persönliche geistige Schöpfung vom Urheberschutzgesetz geschützt. Dieses geistige Gut ist Eigentum der Werbeagentur. Diese Regelung gilt auch dann, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

 

2.2 Nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Kunde die Nutzungsrechte für die im Auftrag vertraglich festgehaltene Dauer und den beschriebenen Umfang der erstellten Arbeit. Dies betrifft alle im Rahmen des Auftrags angefertigten Ergebnisse. Ist die Dauer und der Umfang nicht festgelegt, kann dies nachträglich von der Werbeagentur festgesetzt werden. In diesem Fall gelten die ortsüblichen Konditionen und Faktoren für Nutzungsrechte. Nach Beendigung des Vertrags und/oder der Zusammenarbeit verbleiben alle Nutzungsrechte bei der Werbeagentur. In Ausnahmefällen kann schriftlich eine andere Form für die Handhabung der Nutzungsrechte während nach Vertragsende festgehalten werden.

 

2.3 Das Nutzungsrecht der Kunden besteht für das im Auftrag festgehaltene Ergebnis, nicht jedoch für Zwischenschritte wie Entwürfe, Skizzen, Besprechungsergebnisse, Konzepte oder andere Daten. Diese Arbeitsunterlagen und Daten sind geistiges und schöpferisches Gut der Werbeagentur und darf nicht an Dritte weitergegeben oder vom Kunden verwendet werden. Bei Verstoß kann die Werbeagentur dem Kunden ein zusätzliches Honorar von min. der 2 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars in Rechnung stellen.

 

2.4 Die Werbeagentur kann in einem angemessenen Rahmen erstellte Werbemittel signieren und den kompletten Auftrag oder Teile davon als Eigenwerbung veröffentlichen. Die Signatur und die Eigenwerbung kann mit einer zusätzlichen Vereinbarung ausgeschlossen werden.

 

2.5 Jede Verwendung außerhalb der Vereinbarung des Auftrags ist unzulässig und bedarf der schriftlichen Zustimmung der Werbeagentur. Die Arbeiten dürfen weder vom Kunden noch von Dritten geändert werden. Jede Nachahmung oder die Nutzung von Teilen der Arbeiten ist unzulässig. Bei Verstoß kann die Werbeagentur dem Kunden ein zusätzliches Honorar von min. der 2 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars in Rechnung stellen.

 

2.6 Die Mehrfachnutzung, Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte ohne das Wissen der Werbeagentur sind honorarpflichtig und bedürfen der schriftlichen Einwilligung der Werbeagentur.

 

2.7 Der Kunde hat das Recht, über die im Zuge der Arbeiten eingekauften Bilddaten (Bilder oder Grafiken von Fotolia etc.) frei zu verfügen. Die Nutzungsrechte der einzelnen Anbieter sind zu befolgen. Die Werbeagentur schließt jede Form von Ansprüchen der sich daraus ergebenen Verstöße aus.

 

2.8 Die Nutzungsrechte von Daten Dritter z.B. aus Software und Programmen verbleiben bei der Werbeagentur.

 

3.Vergütung

 

3.1 Alle Vergütungen sind netto angegeben und verstehen sind zuzüglich 19% Umsatzsteuer. Es gilt die vereinbarte Vergütung. Wenn nicht anders auf der Rechnung angegeben, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen ohne Abzüge fällig. Wird der Zahlungstermin überschritten steht der Werbeagentur ohne eine weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz Überleitungsgesetzes zu. Bei Verträgen mit monatlicher Abrechnung besteht seitens der Werbeagentur ein Anspruch auf die Vergütung zum 1. des Monats im Voraus. Ist kein Honorar vereinbart, gelten die ortsüblich angemessenen Preise.

 

3.2 Ab einem Auftragsvolumen von 500 Euro behält sich die Werbeagentur das Recht vor, 50% der Auftragssumme als Anzahlung in Rechnung zu stellen. Erstreckt sich die Erarbeitung des Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann die Werbeagentur Teilrechnungen über die erbrachten Leistungen erstellen.

 

3.3 Bei einem Rücktritt des Kunden vom Auftrag berechnet die Werbeagentur 30% des vereinbarten Honorars.

 

3.4 Der Kunde zahlt per Überweisung, bar oder die Werbeagentur veranlasst einen Lastschrifteinzug. Alle Kosten und der Aufwand der aus einer Rückbuchung oder ähnlichem resultiert, sind vom Kunden zu tragen.

 

4. Zusatzleistungen

 

4.1 Unvorhersehbarer Mehraufwand (mehr als 3 Stunden) bedarf der gegenseitigen Absprache und wird zum im Angebot genannten Stundensatz nachhonoriert.

 

4.2 Entsteht geringer Mehraufwand (bis zu 3 Stunden) aufgrund der mündlichen Zusage oder Aussagen des Kunden, wird der Mehraufwand ohne schriftliche Bestätigung nachberechnet und zusätzlich honoriert.

 

4.3 Reisekosten, Porto, Hosting gebühren, Spesen, Bildlizenzen, Versandkosten und erweiterte Nutzungsrechte sind Zusatzleistungen und werden zusätzlich abgerechnet, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

 

5.Pflichten/ Mitwirkungspflichten des Kunden

 

5.1 Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nach und ein vereinbarter Termin wird dadurch überschritten, wird die vereinbarte Summe nach einer schriftlichen Ankündigung der Werbeagentur und nach Ablauf weiterer 14 Tage fällig. Die Webeagentur behält sich das Recht vor, entstandenen Mehraufwand durch Verstöße gegen die Mitwirkungspflicht als Zusatzleistung nachzuberechnen. Ein Recht auf Fertigstellung hat der Kunde in dem Fall nicht.

 

5.2 Hat der Kunde insbesondere, aber nicht ausschließlich Texte und/oder Bildmaterial und/oder Audio- und Videoelemente und/oder gestaltete Elemente usw. zu liefern, müssen diese frei von Rechten Dritter sein und unentgeltlich und termingerecht zur Verfügung gestellt werden. Die Daten sind möglichst in digitalem Format zu übermitteln. Die Daten, Informationen, Programme u.Ä., welche die Werbeagentur zur Erfüllung des Auftrages benötigt, werden vom Kunden zeitgerecht und möglichst in digitaler Form übermittelt. Sollten die  Datei- und Datenformate nicht den benötigten Anforderungen entsprechen, werden die Dateien von der Werbeagentur konvertiert und angepasst. Die damit verbundenen Kosten für den Mehraufwand trägt der Kunde.

 

5.3 Werden bei einem beauftragten Projekt Dritte wie andere Agenturen und/oder Dienstleister hinzugezogen, kann dies nur mit Rücksprache und im Einverständnis der Werbeagentur geschehen. Generell werden dann die vollen Nutzungsrechte in Rechnung gestellt.

 

5.4 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

 

5.5 Bei allen Druckaufträgen behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen von max. 10 % der bestellten Auflage vor. Der Gesamtpreis wird dementsprechend angepasst. Von jedem realisierten Entwurf steht der Werbeagentur eine angemessene Anzahl von ca. 10 Belegexemplaren zu.

 

5.6 Der Kunde stellt die Werbeagentur von allen Kosten, die durch die Verletzung von Rechten Dritter entstehen können, frei. Die Rechte umfassen Urheberrecht, Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Presserecht und sonstige rechtliche Bestimmungen.

 

5.7 Im Rahmen der Mitwirkungspflicht ist es nötig, dass der Kunde die Ergebnisse abnimmt und freigibt (z.B. bei Druckerzeugnissen und Gestaltungen für die Internetseite). Üblicherweise sendet die Werbeagentur dem Kunden den Entwurf. Dieser Entwurf kann auf Wunsch des Kunden weiter bearbeitet und/oder korrigiert werden. Nach Fertigstellung erfolgt die schriftliche Abnahme/ Freigabe durch den Kunden. Die Verantwortung für Inhalte, formale Fehler, Rechtschreibfehler usw. obliegt dann dem Kunden.

 

6.Fristen und Termine

 

6.1 Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich ausdrücklich als verbindliche Fristen und/oder Termine vereinbart wurden.

 

6.2 Bei der nicht fristgerechten Lieferungen der Daten kann sich die Fertigstellung erheblich verzögern. Der Kunde verliert den Anspruch auf zeitliche Einhaltung der Fristen und/oder Termine. Das Datum der geplanten Fertigstellung wird im Angebot festgehalten. Dementsprechend sind alle Daten vom Kunden bis spätestens 10 Tagen nach Aufforderung durch die Werbeagentur unter der Berücksichtigung von „5. Pflichten/ Mitwirkungspflichten des Kunden“ zu übermitteln.

 

7. Haftung

 

7.1 Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber der Werbeagentur sind ausgeschlossen. Es sei denn, die Werbeagentur hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt. Dann entsprechen die Ansprüche maximal der Höhe des jeweiligen Auftrags. Die Haftung der Werbeagentur aufgrund von Folgeschäden ist ausgeschlossen.

 

7.2 Für Werbeziele, Ergebnisse aufgrund der Werbemaßnahmen, Sachaussagen über Produkte und/oder Dienstleistungen haftet die Werbeagentur nicht. Der Kunde hat uns zu informieren, welche besonderen Werberichtlinien in seiner Branche einzuhalten sind. Tut er dies nicht, trägt er das Risiko der rechtlichen Unzulässigkeit für die erstellten Maßnahmen. Auch ein Ausgleich für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden ist ausgeschlossen.

 

7.3 Die Arbeit der Werbeagentur erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Ein werblicher Erfolg schuldet die Agentur dem Kunden durch die erbrachte Leistung nicht.

 

8. Abgaben an Verwertungsgesellschaften

 

8.1 Alle angefallenen und in Zukunft anfallenden Gebühren wie z.B. GEMA, trägt der Kunde. Die Abrechnung von verauslagten Gebühren erfolgt auf der nächsten Rechnung oder separat.

 

8.2 Für alle künstlerischen, kreativen und konzeptionellen Bereiche an eine nicht juristische Person, ist eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu zahlen ist. Für die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten ist er Kunde verantwortlich. Diese Abgaben sind zusätzlich zum vereinbarten Honorar direkt vom Kunden an die Künstlersozialkasse zu Zahlen.

 

9. Abwerbeverbot/ Leistungen Dritter

 

9.1 Mitarbeiter, oder Dritte die an Projekten mitgewirkt haben, sind vom Kunden weder mittelbar oder unmittelbar ohne die Mitwirkung der Werbeagentur zu beschäftigen. Dies gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten. Die Folge des Verstoßes ist eine Strafzahlung in Höhe des Auftragsvolumens des letzten Jahres oder mindestens 5000 Euro.

 

10. Vertrag/ Vertragsdauer

 

10.1 Der Vertrag beginnt mit der Annahme des Angebots durch den Kunden und die Bestätigung der Werbeagentur. Vertragslaufzeiten werden im Angebot festgehalten. Die Kündigungsfrist für Verträge, deren Laufzeit weniger als 6 Monate beträgt ist 1 Monat vor Vertragsende. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen oder mit einer Laufzeit von mehr als 6 Monaten, kann der Kunde mit einer Frist von 2 Monaten Kündigen. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sollten im Falle der Kündigung geleistete Arbeiten noch nicht abgerechnet sein, so werden die Leistungen sofort in Rechnung gestellt.

 

11. Streitfall, Erfüllungsort, Gerichtsstand

 

11.1 Sollte es zu einem Streitfall während oder nach der Bearbeitung eines Auftrags kommen, so ist vor der Eröffnung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren bindend, um möglichst eine Außergerichtliche Einigung zu erzielen. Hierzu kann ein Externes Gutachten herangezogen werden. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.

 

11.2 Die Erfüllungsorte für alle Leistungspflichten Seitens der Werbeagentur und der Kunden sind je nach Leistung Osnabrück oder Lage. Dies bestimmt die Werbeagentur.

 

11.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bielefeld oder Osnabrück. Dies bestimmt im Falle einer Streitigkeit die Werbeagentur.

 

11.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

 

12. Teilweise Unwirksamkeit

 

Sollten oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages über Leistungen unwirksam, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen jenes Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

 

Stand: 01.05.2017

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